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Förderung bei der energetischen Sanierung von Wohneigentum
Was der Staat bezuschusst
Der Staat fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit bis zu 120.000€. Über die Kreditmodule 151 und 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können sanierungswillige Eigentümer oder Erstkäufer von saniertem Wohnraum von sehr günstigen Konditionen profitieren.
Die Grundregel lautet dabei: Je energieeffizienter die Immobilie nach Durchführung der Maßnahmen ist, desto höher fällt die Förderung aus. Die Bewertung erfolgt anhand des KfW-Effizienzhaus-Standards, der sich am Energiebedarf der Immobilie im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau orientiert.
Das ist die wirtschaftliche Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht das gute Gefühl, in den eigenen vier Wänden zu leben: Es bedeutet Sicherheit, denn kein Vermieter kündigt dir aus Eigenbedarf. Es bedeutet Freiheit, denn du kannst deine Wohnung gestalten, wie es dir passt. Und es bedeutet Zuversicht, denn deine Kinder können die Immobilie eines – hoffentlich noch sehr fernen – Tages erben.
Was gefördert wird – und was nicht
Elementare Voraussetzung für die Förderung ist zum einen, dass Bauantrag oder Bauanzeige der betreffenden Immobilie vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Zum anderen muss ein Experte für Energieeffizienz in die Sanierungsmaßnahmen eingebunden sein. Im Falle des Kaufs einer bereits sanierten Immobilie ist es erforderlich, dass die Sanierungskosten gesondert ausgewiesen sind – etwa im Kaufvertrag.
Sollte kein Effizienzhaus-Standard angestrebt werden, sind unter Berücksichtigung technischer Mindestanforderungen auch Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung von Wänden und Dächern oder die Erneuerung von Fenstern und Türen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen mit bis zu 50.000€ förderfähig.
Ebenfalls gefördert werden Kosten und Nebenkosten für Wiederherstellung, Bauvorbereitung und -begleitung sowie Sanierung von Baudenkmälern. Nicht gefördert werden dagegen Ferienhäuser und -wohnungen, Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Photovoltaik-Anlagen (die allerdings über das KfW-Kreditmodul 270 abgedeckt sind).
Eine energetische Sanierung lohnt sich durch die staatliche Förderung. | Bild: ©Canva
Die Konditionen
Die aktuelle Niedrigzinsphase sorgt dafür, dass auch die staatlich bezuschussten Förderkredite besonders günstig verzinst sind. Theoretisch sind Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren möglich, jeweils mit 10-jähriger Zinsbindung und bis zu 5 Jahre tilgungsfreier Anlaufzeit.
Unabhängig von diesen Rahmenbedingungen beträgt der aktuelle Sollzins 0,75% pro Jahr. Der effektive Jahreszins – die realen Zinsen einschließlich sonstiger Kosten – beläuft sich maximal auf ebenfalls 0,75%. Je nach angestrebtem Effizienzhaus-Standard fällt zudem ein Tilgungszuschuss von bis zu 48.000€ an, was im Moment zu einem negativen effektiven Jahreszins führt. Aktuell schenkt der Staat dem Kreditnehmer also Geld.
Fazit
Die energetische Sanierung von Wohneigentum ist nicht nur mit Blick auf das Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit von Bedeutung. Der Staat macht sie durch die attraktive Förderung auch aus finanzieller Perspektive zu einem äußerst lohnenswerten Unterfangen.
Du erwägst, dein Wohneigentum energetisch sanieren zu lassen oder eine bereits sanierte Immobilie zu kaufen? Wir beraten dich gerne zu deinen günstigen Fördermöglichkeiten und helfen dir beim Antrag! Komm einfach auf uns zu.
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