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Verlängerung des Baukindergelds
Stichtag ist nun der 31. März 2021
Ursprünglich sollte die Frist für die Unterzeichnung von Kaufverträgen und den Erhalt von Baugenehmigungen am 31. Dezember 2020 enden. Aufgrund der Corona-Pandemie, die es vielen Familien schwer bis unmöglich gemacht hat, diese Frist einzuhalten, wird sie um 3 Monate verlängert. Abhängig ist die Verlängerung des Baukindergelds noch vom Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021.
Seit Mitte 2018 können Familien mit Kindern in Deutschland das Baukindergeld bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Pro Kind beträgt die Förderung für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum, das frühestens am 1. Januar 2018 erworben oder genehmigt wurde, bis zu 12.000€.
Voraussetzungen, um von der Verlängerung des Baukindergelds zu profitieren
Förderberechtigt sind ausschließlich Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die erstmals Wohneigentum erwerben. Es gelten außerdem die folgenden Bedingungen:
- Das maximale zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt nicht mehr als 90.000€ – plus weitere 15.000€ für jedes Kind ab dem zweiten (maßgeblich sind das zweite und dritte Jahr vor der Antragstellung).
- Die Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein, ihren Hauptwohnsitz im Haushalt haben und es muss ein Kindergeldanspruch bestehen.
- Frühestens am 1. Januar 2018 wurde der Kaufvertrag unterschrieben beziehungsweise die Baugenehmigung erteilt.
- Es handelt sich zum Zeitpunkt der Kaufvertragsunterschrift beziehungsweise der erteilten Baugenehmigung um die einzige Wohnimmobilie des Antragstellers.
- Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug gestellt werden. Maßgeblich ist die amtliche Meldebestätigung.
Das Baukindergeld kann einen großen Beitrag zur Baufinanzierung leisten. Bild: ©Canva
Die Förderung
Pro Kind beträgt die Förderung 1.200€ pro Jahr. Der Betrag wird jährlich zum Zeitpunkt der Antragsannahme unaufgefordert direkt auf ein anzugebendes Konto ausbezahlt, maximal jedoch 10 Jahre lang.
Fazit
Infolge der Corona-Krise hast du nun 3 Monate länger Zeit, um vom Baukindergeld zu profitieren. Mit bis zu 12.000€ staatlicher Förderung pro Kind ist der Zuschuss ein spürbarer Faktor bei der Baufinanzierung, auf den man nicht verzichten sollte. Bevor die Förderung am 31. März 2021 ausläuft, solltest du daher unbedingt prüfen, ob dein Projekt förderberechtigt ist.
Gerne unterstützen wir dich bei der Antragstellung und beraten dich zu deiner Baufinanzierung. Nimm einfach Kontakt mit uns auf.
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